Tel: 028 41 - 88 2770
Angaben im Energiepass lassen keinen konkreten Energieverbrauch erwarten

Angaben im Energiepass lassen keinen konkreten Energieverbrauch erwarten

(24.05.2017) Aus den Angaben eines Energiepasses kann der Bauherr keine Anforderungen an einen konkret, zu erwartenden Verbrauch im Hinblick auf die Beheizung des Hauses herleiten, so das OLG Schleswig in dessen Beschluss vom 27.04.2017 - 1 U 166/14 BGB.

Fall:

Der Auftraggeber (AG) rügt die Mangelhaftigkeit eines Einfamilienhauses mit der Begründung, dass insgesamt zu viel Heizenergie verbraucht werde. Zur näheren Begründung bezieht er sich auf die Angaben im Energiepass. Der Auftragnehmer (AN) argumentiert, dass sich aus den Angaben des Energiepasses keine konkreten Verbrauchswerte für das streitgegenständliche Haus an dessen konkreten Standort ableiten liesen. Der Energiepass beschreibe nur die bauphysikalischen Eigenschaften des Bauwerks unter standardisierten Bedingungen. Mit diesen Argumenten weist der AN die Mangelrüge zurück. Das Gericht erhebt darüber Beweis. Der gerichtlich bestellte Sachverständige legt dar, dass sich der konkrete Energieverbrauch aus den Angaben des Energiepasses nicht errechnen lässt, denn die im Energiepass enthaltenen Angaben enthalten nur eine Aussage über den Energiebedarf auf der Grundlage standardmäßig zu Grunde gelegter Randbedingungen.

Entscheidung:

Die Mängelrüge bleibt im Ergebnis ohne Erfolg. Die Bezugnahme des AG auf den Energiepass ist für die Begründung der Mangelrüge nicht ausreichend. Insbesondere lässt sich auf der Basis des Vergleichs der Angaben im Energiepass einerseits und den tatsächlich gemessenen Ist-Verbrauchswerten des Hauses andererseits kein Mangel begründen, denn die Angaben im Energiepass sind nur theoretischer Natur. Allein aus den Angaben des Energiepasses lässt sich der konkrete Energieverbrauch nicht errechnen. Für den tatsächlichen Ist-Energieverbrauch kommt es u. a. auf die konkreten Standortbedingungen des Bauwerks einerseits und auf das Nutzungsverhalten der Bewohner andererseits an. Die standardisierten Bedingungen, die den Angaben im Energiepass zu Grunde liegen, berücksichtigen weder die spezifischen Standortfaktoren noch das spezifische Nutzungsverhalten.

Praxishinweis:

Die Entscheidung räumt mit einem weit verbreiteten Missverständnis auf. Der Verbraucher kann aus den Angaben im Energiepass keine Schlussfolgerungen darauf ziehen, welche Energiekosten das jeweilige Haus im Einzelnen verursacht. Die Angaben im Energiepass ermöglichen es dem Verbraucher lediglich, verschiedene Häuser unterschiedlicher Hersteller im Hinblick auf ihre jeweiligen bauphysikalischen Eigenschaften bzw. die Leistungsfähigkeit der haustechnischen Anlagen untereinander zu vergleichen. Wenn man zwei in ihrer Bauart identische Häuser baut, von denen das eine z. B. in einer kalten Hochlage in den Alpen und das andere im klimatisch sehr viel wärmeren Rheintal steht, werden die Ist-Verbrauchswerte auch bei identischen Nutzungsverhalten in Folge der in klimatischer Hinsicht unterschiedlichen Standortbedingungen nicht dieselben sein. Wenn man zwei in ihrer Bauart identische Häuser direkt nebeneinander baut, die von Bewohnern mit unterschiedlichen Nutzungsverhalten bewohnt werden, werden die Ist-Verbrauchswerte auch bei identischen Standortbedingungen infolge des unterschiedlichen Nutzungsverhaltens nicht dieselben sein.