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Privates Baurecht für Unternehmen

Privates Baurecht für Unternehmen

Für Bauunternehmen führen juristische Auseinandersetzungen nicht selten zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz. Durch frühzeitige professionelle rechtliche Beratung kann diese Gefahr erheblich vermindert werden. So beraten wir nicht nur während eines Gerichtsprozesses, sondern suchen stets auch nach Möglichkeiten, um Verfahren zu beschleunigen, abzukürzen oder sie insgesamt abzuwenden. Unsere Tätigkeitsfelder für die Unternehmen sind insbesondere:

  • Gestaltung von Bauverträgen mit projektbezogener Risikovorsorge in allen Konstellationen (GU-Verträge, ARGE-Verträge, Subunternehmerverträge)
  • Gestaltung von Musterverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, BVB, ZVB
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Bauvorhaben und Zusammenarbeit
  • Beratung bei Nachtragskonflikten (geänderte bzw. zusätzliche Leistungen), Bauzeitverschiebungen und im Vorfeld hierzu
  • Durchsetzung von Werklohnansprüchen und deren frühzeitige Sicherung
  • Gestaltung von Bauträgerverträgen mit den für diesen Mischvertragstyp besonderen Problembereichen
  • Synchronisation zwischen Erwerber- und Ausführungsverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen
  • Vertragsverhandlungen auf Unternehmer- und Auftraggeberseite im Bereich Wohn-, Büro-, Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbauten, Tiefbauten, Spezialimmobilien
  • Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mängeln der Bauleistung
  • Abwicklung von Bauschäden am Bau