Ihr Partner für Baurecht und Immobilienrecht

Freier & Götz Rechtsanwälte ist eine seit mehr als 20 Jahren bestehende und auf das gesamte Baurecht und Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Moers – diese konsequente fachliche Spezialisierung und das entsprechende Leistungsspektrum als Rechtsanwaltskanzlei ist am Niederrhein einzigartig.

Privates Baurecht für private Bauherren Privates Baurecht für Unternehmen Bauträger­recht Architekten­recht und Ingenieur­recht Gewerbe­raum­mietrecht Wohnraum­mietrecht WEG-Recht Immobilien­recht Makler­recht Bergschadens­recht Nachbarrecht Mahn- und Inkasso­wesen für Unternehmen

Fachkompetenz, auf die Sie sich verlassen können

Die Rechtsanwälte sind erfahrene Spezialisten im Bau- und Immobilienrecht sowie Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht. Die Rechtsanwälte verfügen über ein langjährige praktische Erfahrungen rund um das Thema Bauen. Die Fülle der im Bau- und Immobilienrecht anzuwendenden Gesetze und Normen (BGB, VOB/B, VOB/C, etc.), insbesondere die sich immer wieder ändernden technischen Vorschriften (z. B. DIN-Normen, GEG, EnEG, EnEV, EEWärmeG, etc.) sowie bautechnische Fragestellungen und die zahlreiche Rechtsprechung machen im Bau- und Immobilienrecht eine entsprechende Spezialisierung des Rechtsanwaltes notwendig, welche jeder Rechtsanwalt von Freier & Götz Rechtsanwälte erfüllt.

Wir vertreten alle am Bau und im Bereich Immobilien tätigen Personen und Firmen. Im Bausektor insbesondere von dem privaten Bauherrn, der z. B. einen Handwerker beauftragt oder ein Eigenheim baut, bis hin zum mittelständischen Bauunternehmen und das Architektur- sowie Ingenieurbüro. Auch baustoffproduzierende Hersteller sind unsere Mandanten.

Ferner leisten die Rechtsanwälte für Bauunternehmen, Ingenieure, Architekten und Bauverbände seit Jahren baurechtliche Rechtsfortbildungen, insbesondere im Rahmen von betriebsinternen Baurechtsseminaren und Inhouse-Schulungen.


Was unsere Mandatsarbeit auszeichnet

Als auf Baurecht spezialisierte Anwaltskanzlei legen wir besonderen Wert auf eine Mandatsbearbeitung, die Ihnen Klarheit, Verlässlichkeit und effiziente Unterstützung bietet. Wir begleiten Sie persönlich durch jede Phase Ihres Anliegens und schaffen durch transparente Kommunikation sowie eine engagierte Bearbeitung die Grundlage für erfolgreiche und möglichst konfliktarme Lösungen. Unsere Arbeitsweise richtet sich daran aus, Ihre Interessen zielgerichtet zu vertreten und dabei Zeit, Kosten und Risiken im Blick zu behalten.

Grundsätze unserer Mandatsbearbeitung:

  • Hohe persönliche Verfügbarkeit des Rechtsanwaltes für den Mandanten und eine engagierte Bearbeitung seines Falls.
  • Zügige Bearbeitung; schnelle erste Reaktion auf Anfragen,
  • Ziel ist die außergerichtliche und damit zeit- u. kostensparende Konfliktlösung.
  • Klare Auskunft über die Rechtslage und die Erfolgsaussichten der Angelegenheit mit konkreter Empfehlung zum Vorgehen.
  • Unterstützung des Mandanten bereits präventiv durch unsere beratende und verhandelnde Tätigkeit.
  • Durchgehende persönliche Betreuung des Mandanten durch den selben Rechtsanwalt.

Unsere Kooperationen mit Bauingenieuren

Wir arbeiten unter anderem in Kooperation mit einem Bauingenieur (Architekt) und staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz zusammen. Im Bedarfsfall kann so der Baurechtsfall auch hinsichtlich bautechnischer Probleme aufbereitet werden.

Dieser fachliche Brückenschlag und unser damit einhergehendes Verständnis für bautechnische Sachverhalte ist in der baubegleitenden Beratung ebenso hilfreich, wie in der Führung von Verfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten; denn häufig entscheidet sich der streitige Baurechtsfall wesentlich auf der bautechnischen Ebene.


Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen

Ob Bauvertrag, Immobilienkauf, Probleme mit einem Handwerker oder Konfliktlösung – wir sind für Sie da. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Fragen, zeigen Lösungswege auf und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrem Ziel passt.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.


FAQ

Wenn die Schwierigkeiten bereits da sind, empfiehlt es sich, unverzüglich fachliche Hilfe aus dem Rechtsgebiet des Bau- und Architektenrechts in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen gelingt es, die Fronten abzumildern und eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Es gibt viele Wege zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Manchmal reicht auch ein mit dem entsprechenden „Fingerspitzengefühl“ geführtes, klärendes und in die Zukunft gerichtetes Gespräch.

Sofern kein Anwalt für Baurecht zur Seite steht, ist zunächst ein einfach klingender, aber sehr wichtiger Punkt zu beachten: Verstehen Sie alles, was im Bauvertrag und ggfs. seinen Anlagen geregelt ist? Steht mein Vertragspartner für Rückfragen und Erklärungen zum Inhalt des Bauvertrages zur Verfügung? Fühle ich mich bei meinem Vertragspartner insgesamt gut aufgehoben? Da Bauverträge sehr umfangreich und komplex gestaltet sind und die meisten Menschen nur einmal im Leben einen abschließen, zeigt die Erfahrung, hierbei auf fachliche Unterstützung zurückzugreifen.

In jedem Fall sollte der Mangel gegenüber dem Auftragnehmer angezeigt werden. In der Regel muss dem Auftragnehmer überdies eine Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Ob überhaupt ein Mangel vorliegt, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, d.h., welche Leistung geschuldet war und, ob das erbrachte Werk hiervon abweicht. Wer letztlich die Beweislast für das Vorliegen des Mangels trägt, ist abhängig davon, ob bereits eine Abnahme stattgefunden hat. Während dies in einigen Fällen einfach festzustellen ist, bestehen für andere Fälle verschiedene Wertungsmöglichkeiten.

Der Vertrag sollte eine möglichst detaillierte Leistungsbeschreibung, die Höhe der Vergütung (in der Regel nach Einheitspreisen oder Pauschalpreisen), eine Zahlungsvereinbarung und Regelungen zur Abnahme enthalten.

Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Vorverfahren zur Beweissicherung, dass vor einem möglichen Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) durchgeführt wird, um Beweismittel zu sichern, die sonst verloren gehen könnten, oder um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Es ist besonders häufig in Bereichen wie dem Baurecht oder bei Werkverträgen relevant, wenn es um die Feststellung von Mängeln, Schäden oder deren Ursachen geht. Der Ausgang des Verfahrens ist ein Gutachten (kein Urteil), welches im späteren Prozess verwendet werden kann.

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