Aktuelle
Rechtsprechung

Das Bau- und Immobilienrecht ist ständig im Wandel – neue Urteile prägen die Praxis und haben direkte Auswirkungen auf Bauherren, Architekten, Ingenieure und Unternehmen. In unseren Beiträgen fassen wir für Sie interessante Entscheidungen zusammen – so bleiben Sie jederzeit auf dem neuesten Stand.

Aufmaß des Auftragnehmers bestätigt: Kann der Auftraggeber wieder „zurückrudern“?

Sofern ein gemeinsames Aufmaß nicht vorliegt und infolge Nacharbeiten ein solches auch nicht mehr genommen werden kann, genügt der Auftragnehmer für den Umfang der erbrachten Leistungen seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen vorträgt, die dem Gericht die Möglichkeit eröffnen, gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen die für die Errichtung des Bauvorhabens angefallene Mindestvergütung zu schätzen. Zur Darlegung genügt grundsätzlich die Vorlage der Schlussrechnung mit dem Beweisantritt durch Sachverständigengutachten. Hat der Auftraggeber die einseitig ermittelten Massen des Auftragnehmers bestätigt und ist aufgrund nachfolgender Arbeiten eine Überprüfung dieser Mengen nicht mehr möglich, muss der Auftraggeber zum Umfang der von ihm zugestandenen Mengen vortragen und beweisen, dass…

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Kündigung „vorab per Fax“ ist nur Vorab-Information!

Eine „vorab per Fax“ erklärte Kündigung kann lediglich als Vorab-Information angesehen werden und der Annahme einer Kündigungserklärung entgegenstehen. Eine formell ordnungsgemäße Kündigung wirkt nicht auf den Zeitpunkt einer vorher wirksam zurückgewiesenen Kündigung zurück. Die Vorschrift des § 174 BGB ist auch auf die Vertretung von Körperschaften des öffentlichen Rechts anwendbar, soweit nicht deren durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmte Vertreter handeln, so das OLG Koblenz mit Urteil vom 03.12.2021 - 3 U 2206/19; BGH, Beschluss vom 13.03.2024 - VII ZR 896/21.

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Nur eine WhatsApp-Nachricht zu schreiben, genügt im VOB/B-Vertrag nicht!

Die Schriftform der Mängelrüge ist zwingende Voraussetzung für den Eintritt der Verjährungsverlängerung nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B. Eine WhatsApp-Nachricht erfüllt das vereinbarte Schriftformerfordernis nicht, so das OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2023 - 15 U 211/21.

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Verbraucher widerruft: Wie ist der Wertersatz zu berechnen?

Der Berechnung des Wertersatzes nach Widerruf beim Verbraucherbauvertrag ist die vereinbarte Vergütung zu Grunde zu legen. 2. Um den Wertersatz nach der vereinbarten Vergütung bemessen zu können, ist wie im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund vorzugehen. Die für die Gesamtleistung vereinbarte Vergütung muss auf die erbrachten und die nicht erbrachten Leistungen aufgeteilt werden, so das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 09.10.2023 - 22 U 135/23.

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Bodenverlegearbeiten in nicht unterkellerten Räumen: Unternehmer muss aufklären, ob Feuchtigkeitssperre fehlt!

Ein Fußbodenbelag, der sich an mehreren Stellen hebt, so dass eine erhebliche Stolpergefahr besteht, ist nach dem funktionalen Mangelbegriff mangelhaft. Ein Bodenleger muss vor der Ausführung der Arbeiten prüfen, wie der Fußbodenunterbau beschaffen ist. Das gilt nicht nur im VOB/B-, sondern auch im BGB-Bauvertrag. Der Unternehmer ist für den Mangel verantwortlich, wenn er seiner Pflicht zur Anmeldung von Bedenken nicht nachgekommen ist. Ein Bodenleger ist zwar nicht zur Abklärung des Untergrunds zu einer zerstörenden Prüfung durch eine Bohrkernentnahme verpflichtet (Anschluss an OLG Oldenburg, IBR 2020, 579). Er hat sich jedoch vor Ausführung der Arbeiten über die Beschaffenheit des Fußbodenaufbaus zu erkundigen, so das OLG Bamberg, Urteil vom 24.08.2023 - 12 U 58/22.

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Mängelhaftung hängt nicht von ordnungsgemäßer Wartung ab!

In einem Werkvertrag (mit einem Verbraucher) ist eine Klausel unwirksam, die die Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmers davon abhängig macht, dass die Durchführung der Wartung entsprechend den Herstellervorschriften nachgewiesen wird, so das OLG Koblenz (Urteil vom 09.03.2023 - 2 U 63/22).

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Vertrag nicht unterschrieben: Auftraggeber muss übliche Vergütung zahlen!

Soll ein (hier: Generalunternehmer-)Vertrag schriftlich geschlossen werden, kommt er im Zweifel erst dann wirksam zu Stande, wenn die Vertragsurkunde von den Vertragsparteien unterschrieben wird. Die Unterzeichnung von Verhandlungsprotokollen, in denen (lediglich) Zwischenergebnisse der Verhandlungen festgehalten sind, genügt nicht. Hat der Auftragnehmer Bauleistungen erbracht, obwohl kein Vertrag zu Stande gekommen ist, steht ihm ein Aufwendungsersatzanspruch zu. Dessen Höhe richtet sich nach der üblichen Vergütung, wenn die Leistungen zu seinem Gewerbe gehören. Werden Bauleistungen auftragslos erbracht, stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. Gleichwohl ist kein Abschlag von der Vergütung vorzunehmen, so das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.02.2021 - 23 U 45/20; BGH, …

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Fliesenleger muss für Staubschutz sorgen!

Führt der Auftragnehmer während des laufenden Betriebs staubverursachende Fliesenarbeiten in den Geschäftsräumen des Auftraggebers durch, hat er Staubschutzvorkehrungen zu treffen, damit kein Schaden am Inventar entsteht. Andernfalls ist er zum Schadensersatz verpflichtet.Der Auftraggeber hat die einzelnen Schadenspositionen auch dann detailliert aufzuschlüsseln und gegebenenfalls zu erläutern, wenn dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, so das OLG Bamberg mit Beschluss vom 14.04.2021 - 3 U 319/20 (BGH, Beschluss vom 27.07.2022 - VII ZR 423/21 - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

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