Covid-19-Pandemie: Keine Befangenheit wegen Nichtverlegung des Untersuchungstermins!
Kommt der gerichtliche Sachverständige dem Parteibegehren, seinen Untersuchungstermin wegen der "Corona"-Gefährdungslage abzusagen, nicht nach, ergibt dies nicht seine Befangenheit, so das AG Lünen in seinem Beschluss vom 06.04.2020 - 23 K 36/11.