Häuser müssen bleifrei sein!
Bleirohre als Trinkwasserleitungen sind ein Sachmangel. Hierüber ist aufzuklären, auch wenn noch kein akuter Sanierungsbedarf vorliegt, indes die ernsthafte Gefahr besteht, dass Blei austritt. Es ist unerheblich, wenn der Einbau von Bleirohren bei Errichtung des Hauses noch für unbedenklich gehalten wurde; maßgeblich für die Beurteilung eines Mangels ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags, so das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 22.10.2019 - 24 U 251/18.