Unsere Expertise
im Überblick
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Bau- und Immobilienvorhaben – gerichtlich wie außergerichtlich. Einen Überblick über unsere Schwerpunkte finden Sie in den hier aufgeführten Rechtsgebieten.
Immobilienrecht
Wir unterstützen Sie bei allen einschlägigen Rechtsfragen, insbesondere bei der Gestaltung und Überprüfung Immobilien- und Grundstückskaufverträgen, Wegerechten, Grunddienstbarkeiten, etc.
Einer der klassischen Fallkonstellationen ist insoweit der Kauf einer gebrauchten Immobilie (z. B. Haus, Eigentumswohnung, etc.), bei der sich zeitlich nach Kaufvertragsabschluss Mängel und/oder Schäden zeigen, über die vor Kaufvertragsabschluss von dem Verkäufer nicht aufgeklärt bzw. getäuscht worden ist und der Käufer sich insoweit auf die arglistige Täuschung beim Kauf beruft.
Auch vertreten wir Hauseigentümer oder Abbruchunternehmen, Bauunternehmer und Fachingenieure bei der Schadensabwicklung von Schäden (Risse, Setzungen, etc.) an einem Gebäude in Folge von Abbrucharbeiten bzw. Abrissarbeiten und Neubauarbeiten auf dem Nachbargrundstück.