Unsere Expertise
im Überblick
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Bau- und Immobilienvorhaben – gerichtlich wie außergerichtlich. Einen Überblick über unsere Schwerpunkte finden Sie in den hier aufgeführten Rechtsgebieten.
Privates Baurecht für private Bauherren
Bei der Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung, einer Sanierungsmaßnahme oder einer sonstigen baulichen Maßnahme bis zu der Beauftragung eines einzelnen Handwerkers an einer Bestandsimmobilie können vielfältige Konflikte entstehen. Unsere Tätigkeitsfelder für den privaten Bauherrn oder die Wohnungseigentümergemeinschaft sind daher insbesondere:
- Beratung bei der Auswahl des richtigen Vertragspartners.
- Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, den Bauwunsch zu erfüllen: Insbesondere Vor- und Nachteile eines Bauträgervertrages, GU-Vertrag oder Bauen mit einem Architekt.
- Gestaltung oder Prüfung von Bau- und Bauträgerverträgen und interessengerechte Anpassung, insbesondere durch angemessene Zahlungspläne, Sicherheiten und Terminvereinbarungen; Auslegung von Leistungsbeschreibungen.
- Ansprüche von Wohnungserwerbern und/oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegenüber dem Bauträger.
- Beratung bei der Abnahme des Gebäudes.
- Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mängeln der Bauleistung, Verzug, etc.
- Verteidigung gegen Werklohnansprüche, insbesondere Nachträge.