Unsere Expertise
im Überblick
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Bau- und Immobilienvorhaben – gerichtlich wie außergerichtlich. Einen Überblick über unsere Schwerpunkte finden Sie in den hier aufgeführten Rechtsgebieten.
Privates Baurecht für Unternehmen
Wir beraten Bauunternehmen nicht nur in Klage- oder gerichtlichen Beweisverfahren, sondern suchen auch stets auch nach Möglichkeiten, um solche Verfahren zu beschleunigen, abzukürzen oder sie insgesamt abzuwenden. Unsere Tätigkeitsfelder für die Unternehmen sind insbesondere:
- Gestaltung und Prüfung von Verträgen (GU-Vertrag, Nachunternehmervertrag, etc.).
- Beratung bei Nachtragskonflikten (geänderte bzw. zusätzliche Leistungen), Bauzeitverschiebungen und im Vorfeld hierzu.
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen und deren frühzeitige Sicherung.
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen.
- Vertragsverhandlungen auf Unternehmer- und Auftraggeberseite im Bereich Wohn-, Büro-, Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbauten, Tiefbauten, Spezialimmobilien.
- Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mängeln der Bauleistung, Verzug, etc.., auch unter Berücksichtigung von Nachunternehmerleistungen.