Unsere Expertise
im Überblick

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Bau- und Immobilienvorhaben – gerichtlich wie außergerichtlich. Einen Überblick über unsere Schwerpunkte finden Sie in den hier aufgeführten Rechtsgebieten.

Privates Baurecht für private Bauherren Privates Baurecht für Unternehmen Bauträger­recht Architekten­recht und Ingenieur­recht Gewerbe­raum­mietrecht Wohnraum­mietrecht WEG-Recht Immobilien­recht Makler­recht Bergschadens­recht Nachbarrecht Mahn- und Inkasso­wesen für Unternehmen

Privates Baurecht für Unternehmen

Wir beraten Bauunternehmen nicht nur in Klage- oder gerichtlichen Beweisverfahren, sondern suchen auch stets auch nach Möglichkeiten, um solche Verfahren zu beschleunigen, abzukürzen oder sie insgesamt abzuwenden. Unsere Tätigkeitsfelder für die Unternehmen sind insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen (GU-Vertrag, Nachunternehmervertrag, etc.).
  • Beratung bei Nachtragskonflikten (geänderte bzw. zusätzliche Leistungen), Bauzeitverschiebungen und im Vorfeld hierzu.
  • Durchsetzung von Werklohnansprüchen und deren frühzeitige Sicherung.
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen.
  • Vertragsverhandlungen auf Unternehmer- und Auftraggeberseite im Bereich Wohn-, Büro-, Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbauten, Tiefbauten, Spezialimmobilien.
  • Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mängeln der Bauleistung, Verzug, etc.., auch unter Berücksichtigung von Nachunternehmerleistungen.