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Bröselsteinfall: Befangenheitsantrag der Fa. Xella International GmbH gegen gerichtlich beauftragten Sachverständigen scheitert vor dem Landgericht Duisburg!

Bröselsteinfall: Befangenheitsantrag der Fa. Xella International GmbH gegen gerichtlich beauftragten Sachverständigen scheitert vor dem Landgericht Duisburg!

(11.03.2015) Im Jahre 2014 hatte ein wesentlicher von dem Landgericht Duisburg beauftragter Sachverständiger in Klageverfahren der "Bröselsteingeschädigten" Gutachten erstellt, welche die Aussichten von „Bröselsteingeschädigten“ erheblich verbessern, deren Schadensersatzansprüche wegen ihrer Gebäudeschäden gegenüber der Fa. Xella International GmbH erfolgreich durchzusetzen.

Lesen Sie insoweit unseren entsprechende damalige Artikel "Neues Gutachten im Bröselstein-Fall zu Gunsten der Geschädigten".

Daraufhin hat die Fa. Xella International GmbH versucht, zu verhindern, dass das Gericht die Feststellungen dieses Sachverständigen seinem kommenden Urteil zu Grunde legt. Insoweit hat die Fa. Xella International GmbH durch deren Rechtsanwälte umfangreiche Befangenheitsanträge gegen diesen Sachverständigen vor den Gerichten gestellt. Zum einen in bereits anhängigen Klageverfahren, in denen der Sachverständige von dem Gericht beauftragt worden war, und zum anderen in neuen gegen die Fa. Xella International GmbH gerichteten Gerichtsverfahren von "Bröselsteingeschädigten", in denen dieser Sachverständige von dem Gericht beauftragt worden ist bzw. werden soll.

Nunmehr hat eine Zivilkammer des Landgerichts Duisburg in einem gerichtlichen Verfahren, in welchem der "Bröselsteingeschädigte" von unserer Kanzlei vertreten wird, mit Beschluss vom 04.03.2015 über einen solchen Befangenheitsantrag der Fa. Xella International GmbH zu Gunsten der "Bröselsteingeschädigten" entschieden. Der Befangenheitsantrag wurde als unbegründet zurückgewiesen! Die Fa. Xella International GmbH hat es demnach mit ihrem Befangenheitsantrag nicht geschafft, zu verhindern, dass sich das Gericht bei dessen Urteilsfindung auf die Feststellungen dieses Sachverständigen beruft.

Es gilt nunmehr abzuwarten, ob die Fa. Xella International GmbH gegen diesen Beschluss des Landgerichts Duisburg innerhalb der entsprechenden Frist das zulässige Rechtsmittel der Beschwerde einlegt. Dann müsste das Oberlandesgericht Düsseldorf darüber entscheiden, ob zutreffend das Landgericht Duisburg den Sachverständigen für nicht befangen erklärt hat.

Unter "Aktuelles" und "Vertretung von Bröselsteinopfern" finden Sie weitergehende Informationen zu dem Bröselsteinskandal.