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Mängel selbst beseitigt: Bauherr kann 15 Euro pro Stunde verlangen!

Mängel selbst beseitigt: Bauherr kann 15 Euro pro Stunde verlangen!

(02.10.2020) Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Beseitigung von (Rest-)Mängeln innerhalb einer ihm vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, kann der Auftraggeber die Mängel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz für seinen Arbeits- und Zeitaufwand verlangen. Bei einfachen handwerklichen Tätigkeiten ist ein Stundensatz von 15 Euro angemessen, so das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 23.11.2017 - 22 U 23/16. mehr