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Neues BGH-Urteil: Keine Bürgschaften für Mängelansprüche in Höhe von 8% der Auftragssumme!

Neues BGH-Urteil: Keine Bürgschaften für Mängelansprüche in Höhe von 8% der Auftragssumme!

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 8 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 01.10.2014 - VII ZR 164/12, IBR 2014, 735). Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22.01.2015 (Az. VII ZR 120/14) entschieden.