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Architektenrecht und Ingenieurrecht

Architektenrecht und Ingenieurrecht

Zu unseren Auftraggebern gehören Architektur- und Ingenieurbüros ebenso wie private Auftraggeber. Unsere Tätigkeitsfelder sind insbesondere:

  • Vertragsgestaltung für Architekten- und Ingenieurleistungen
  • baubegleitende Beratung hinsichtlich der Zulässigkeit von Bauvorhaben, der Vergabe von Bauleistungen, Gestaltung von Bauverträgen, Umgang mit Problemen auf der Baustelle (Nachtragsforderungen, Mängel)
  • Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Durchsetzung bzw. Abwehr
  • Architekten-, Ingenieur- und Sachverständigenhaftungsfälle
  • Beratung zum Umgang mit dem Haftpflichtversicherer zur Sicherung des Versicherungsanspruchs
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Urheberrechten