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Immobilienrecht

Immobilienrecht

Wir unterstĂŒtzen Sie bei allen einschlĂ€gigen Rechtsfragen, insbesondere bei der Gestaltung und ÜberprĂŒfung von VertrĂ€gen und der Durchsetzung hieraus resultierender AnsprĂŒche.

Wir begleiten Sie zudem bei den Verhandlungen von GrundstĂŒckskauf- und ErbbaurechtsvertrĂ€gen sowie beim Abschluss von Darlehens- und SicherheitenvertrĂ€gen. Wir bieten ein umfassendes Vertragsmanagement.

Einer der klassischen Fallkonstellationen ist insoweit der Kauf einer gebrauchten Immobilie (z. B. Haus, Eigentumswohnung, FirmengebĂ€ude, etc.), bei der sich zeitlich nach Kaufvertragsabschluss MĂ€ngel und/oder SchĂ€den zeigen, ĂŒber die vor Kaufvertragsabschluss von dem VerkĂ€ufer nicht aufgeklĂ€rt worden ist und der KĂ€ufer sich insoweit auf die arglistige TĂ€uschung beim Kauf beruft. 

Auch vertreten wir HauseigentĂŒmer oder Abbruchunternehmen / Bauunternehmer / Fachingenieure bei der Schadensabwicklung von SchĂ€den (Risse, Setzungen, etc.) an einem GebĂ€ude in Folge von Abbrucharbeiten bzw. Abrissarbeiten und Neubauarbeiten auf dem NachbargrundstĂŒck.