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Vertragsrecht

Vertragsrecht

Ein Vertrag wird grundsätzlich zwischen einer oder mehreren Parteien geschlossen. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass jede Partei mit einer anderen frei den Vertragsgegenstand bestimmen darf. Die Vertragsschließung wird problematisch, wenn gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechtes, gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Hier ist es also wichtig, bei jedem Vertragsabschluss zu prüfen, ob alle Vorschriften eingehalten wurden und der Vertrag somit einwandfrei gültig ist. Gründe für die Nichtigkeit eines Vertrages sind beispielsweise Arglist, Täuschung, Drohung, Widerruf, Verstoß gegen AGB-Recht und Verletzung von Formvorschriften. Ist ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen, so müssen sich die Vertragsparteien an dessen Inhalte halten. Nach Vertragsschluss treten jedoch häufig Streitpunkte auf, die meist nur schwierig von den Parteien selbst zu klären sind und somit ein Anwalt notwendig ist.

Bei umfangreichen Bauverträgen, die sich z. B. aus Leistungsverzeichnis, Angebot, Vertragsprotokoll, Vertrag, allgemeine Vertragsbedingungen, VOB/B und zusätzliche Vertragsbedingungen bzw. besonderen Vertragsbedingungen zusammensetzen und bei größeren Aufträgen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung und/oder schon mit der Gestaltung zu betrauen. Hier können die Interessen der Parteien bereits in den Vertragsschluss einfließen und hat man bei auftretenden Problemen gleich einen kompetenten Ansprechpartner, der mit den Besonderheiten der Vertragsgestaltung bereits vertraut ist.